COVID-19 VORSICHTSMASSNAHMEN

GESCHLOSSENES BÜRO | BÜRO

Maßnahmen bezüglich geschlossener Räume

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten an gut sichtbarer Stelle am Eingang hängen.
  2. Um Händedesinfektionsmittel und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in geeigneten Orten sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ am Eingang aufbewahren und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüfen.
  3. Personen, die keine Maske am Eingang tragen, sollten Masken zur Verfügung gestellt werden.
  4. Eine regelmäßige Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel sollte täglich erfolgen. Bei der Reinigung sollten besonders häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Telefonhörer, Schrankoberflächen, Tischoberflächen etc.) mindestens zweimal täglich gereinigt und mit 1/100 Bleichmittel (70% Alkohol auf Oberflächen, für die Chlorverbindungen nicht geeignet sind) desinfiziert werden ).
  5. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die soziale Distanz (1,5 Meter) zwischen Mitarbeitern und Außenstehenden zu wahren.
  6. Türen und Fenster sollten geöffnet werden, um die Umgebung häufig zu lüften, und es sollte sichergestellt werden, dass keine Klimaanlagen und Ventilatoren verwendet werden.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Das Personal sollte über die Übertragungswege und Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 informiert werden.
  2. Das Personal sollte zu Beginn/Ende des Arbeitstages und tagsüber für die Händedesinfektion mit Wasserseife/Alkohol-basiertem Händedesinfektionsmittel sorgen. Besucher sollten am Eingang für die Händehygiene mit Handantiseptikum sorgen. Für den Fall, dass Oberflächen nicht berührt werden, sollte auf Handhygiene geachtet werden, es sei denn, dies ist am Arbeitsplatz erforderlich.
  3. Personal/Besucher müssen vorschriftsgemäß Masken tragen, müssen Abstandsregeln einhalten.
  4. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.
  5. Bei Aufnahme eines Gastes ist darauf zu achten, dass sich der Gast möglichst kurz im Veranstaltungsort aufhält. Es ist zu beachten, dass den Gästen keine anderen Speisen als Wasser serviert werden.
  6. Bei Zahlungseingang sollte darauf geachtet werden, dass möglichst kontaktlose Zahlungen erfolgen. Bei Verwendung eines Kontaktpos-Geräts sollte das Gerät nach jedem Gebrauch mit 70%igem Alkohol abgewischt werden.

 

SPEISESAAL | KANTIN | BUFFET | TEA-STREAM-BEZOGENER BEREICH

Maßnahmen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten an gut sichtbarer Stelle am Eingang.
  2. Um Handantiseptikum und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in geeigneten Orten sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich getretene und eine schwarze Tüte mit der Aufschrift 'Masken- und Handschuhabfälle' sollte am Eingang aufbewahrt werden, ihr Belegungsstatus sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  3. Personen, die keine Maske am Eingang tragen, sollten Masken zur Verfügung gestellt werden. Um dies zu erreichen, können Masken in Kantinen/Buffets verkauft werden.
  4. Der Abstand zwischen Tischen und Stühlen sollte 1,5 Meter (vorzugsweise 2 Meter) betragen, ggf. (bei Tischgröße unter 70 cm) ist eine diagonale Bestuhlung anzuordnen. Wenn sich Warteschlangen bilden, sollten 1 Meter Sicherheitsstreifen am Boden angebracht und entsprechende Markierungen angebracht werden, die die soziale Distanz bestimmen. Insbesondere in Mensen sollte der räumliche Abstand entsprechend der Kapazität möglichst groß gestaltet werden.
  5. Eine regelmäßige Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel sollte täglich erfolgen. Bei der Reinigung sollten besonders häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Telefonhörer, Schrankoberflächen, Tischoberflächen etc.) mindestens zweimal täglich gereinigt und mit 1/100 Bleichmittel (70% Alkohol auf Oberflächen, für die Chlorverbindungen nicht geeignet sind) desinfiziert werden ).
  6. Die Essenszeiten sollten nach Gruppen festgelegt werden, um die Kontaktverfolgung zu erleichtern, und wenn möglich sollte vorgeschlagen werden, dass dieselben Personen am selben Tisch essen.
  7. Menage-Sets sollten in Einwegverpackungen, Besteck und Messer in Papiertaschen zum Einmalgebrauch angeboten werden.
  8. Alle in der Gastronomie verwendeten Geräte, falls vorhanden, sollten nach jedem Gebrauch gewaschen und bis zum nächsten Gebrauch an einem sauberen Ort aufbewahrt werden.
  9. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, die die Umsetzung persönlicher Hygienevorschriften wie Händewaschen mit viel Wasser und Flüssigseife für mindestens 20 Sekunden vor und nach dem Essen und Trinken und Trocknen mit Einweghandtüchern ermöglichen, und die Kontinuität dieser Materialien sollte überprüft werden.
  10. Die Umgebung sollte häufig durch Öffnen des Türfensters gelüftet werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Wohnraumklimageräte und Ventilatoren verwendet werden

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Mitarbeiter; sollten sich nach Handhygiene, Masken- und Abstandsregeln verhalten. Es sollte eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (medizinische Einwegmaske, Mütze, Visier, Handschuhe) verwendet werden.
  2. Benutzer müssen Händehygiene-, Masken- und Abstandsregeln einhalten.
  3. Da beim Essen und Trinken in den Teestuben-Ruhebereichen die Maske abgenommen wird, ist darauf zu achten, dass sich nicht mehr als eine Person gleichzeitig aufhält, wenn der Ort, an dem dies geschieht, geschlossen ist.
  4. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.

 

KLASSENRAUM | KONFERENZSAAL | SITZUNGSRAUM | LABOR

Maßnahmen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten an gut sichtbarer Stelle am Eingang hängen.
  2. Eine regelmäßige Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel sollte täglich erfolgen. Bei der Reinigung sollten besonders häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Telefonhörer, Schrankoberflächen, Tischoberflächen etc.) mindestens zweimal täglich gereinigt und mit 1/100 Bleichmittel (70% Alkohol auf Oberflächen, für die Chlorverbindungen nicht geeignet sind) desinfiziert werden ).
  3. Um Händedesinfektionsmittel und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in geeigneten Orten sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ sollte am Eingang aufbewahrt werden und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  4. Die Sitzordnung muss der Abstandsregel von 1,5 Metern entsprechen. Am Eingang des Klassenzimmers sollten visuelle Materialien mit Warnhinweisen angebracht werden, die die maximale Schülerkapazität dieses Klassenzimmers angeben.
  5. Blockunterricht sollte nicht abgehalten werden, zwischen den Unterrichtsstunden sollte je nach Größe der Halle eine Pause von mindestens 10 Minuten zur Belüftung der Umgebung eingelegt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Klimageräte und Ventilatoren verwendet werden.
  6. Im Falle eines COVID-19-Phänomens unter den Teilnehmern der Sitzungen mit großer Beteiligung sollten die Sitzungsteilnehmer und Sitzreihen in jedem Saal erfasst werden, um die Ansprechpartner nachträglich zu informieren.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Mitarbeiter und Teilnehmer sollten mit Masken eintreten und Masken sollten im Inneren fortgesetzt werden.
  2. Am Eingang von Klassenzimmern und Sälen sollte nach Möglichkeit ein Mitarbeiter mit der Masken- und Abstandskontrolle beauftragt werden.
  3. Beim Ein- und Ausgang müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
  4. Den Teilnehmern sollte es nicht erlaubt sein, außer Wasser Getränke oder Speisen zu sich zu nehmen.
  5. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.
  6. Mitarbeiter sollten regelmäßig im Bereich Reinigung und Schutz geschult werden. Alle Mitarbeiter müssen in der Lage sein, geeignete persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden.

 

TOILETTEN | WASCHBECKEN

Maßnahmen bezüglich des Platzes

  1. Plakate mit den zutreffenden Vorsichtsmaßnahmen bezüglich COVID-19 (Vorsichtsmaßnahmen in der Toilette wie Händewaschen, Tragen von Masken, soziale Distanz, Spülen der Toilettenspülung nach Benutzung und Schließen des Deckels) sollten am Eingang aufgehängt werden . Poster über die Schritte zum Händewaschen sollten in der Nähe der Waschbecken aufgehängt werden.
  2. In den Toiletten dürfen keine Materialien fehlen, Flüssigseife, Toilettenpapier und Papierhandtücher sollten jederzeit verfügbar sein.
  3. WC-Türen, Wasser- und Seifenstücke sollten sich nach Möglichkeit automatisch per Lichtschranke öffnen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, sollten diese Bereiche mit 1/100 Bleichmittel abgewischt werden.
  4. Toilettenboden, Toilettenschüssel, Urinal 1/10; Spüle, Wasserhahn und Wasserhahnkopf, Türgriff sollten häufig mit 1/100 Bleichmittel abgewischt werden.
  5. Die Reinigungszeiten von Toiletten und Waschbecken sollten aufgezeichnet und sichtbar ausgehängt werden.
  6. Ventilatoren zum Händetrocknen sollten ausgeschaltet und außer Betrieb sein.
  7. Türen und Fenster sollten häufig geöffnet und für eine natürliche Belüftung der Umgebung gesorgt werden.
  8. In den Einrichtungen sollte eine ausreichende Anzahl von Toiletten/Waschbecken entsprechend der Mitarbeiterzahl bereitgestellt und die Händewaschbereiche vergrößert werden.
  9.  In der Toilette sollte eine ausreichende Anzahl geschlossener Tretbehälter vorhanden sein.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Personal, das die Toilette säubert, sollte Handschuhe, Masken und Brillen/Visiere tragen. Nach der Reinigung soll er seine Maske und Handschuhe ausziehen und in den geschlossenen Mülleimer werfen und für Handhygiene sorgen.
  2. In Betrieben wie Buffets/Kantinen sollten Spülen/Toiletten am Arbeitsplatz für Kunden geschlossen sein.

 

INNEN-SPORTHALLEN

Vorkehrungen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten an gut sichtbarer Stelle am Eingang hängen.
  2. Die Temperatur sollte am Eingang gemessen werden, Besucher und Personal sollten bei verdächtigen Symptomen und Kontakthistorie bei Fragen zu COVID-19 an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.
  3. Gemeinsame Gegenstände sollten nicht verwendet werden, wenn gemeinsame Gegenstände verwendet werden, ist eine Desinfektion nach jedem Benutzer erforderlich, die notwendigen persönlichen Materialien sollten mitgenommen werden, die Arbeitszeiten und Arbeitszeiten des Personals sowie die Ein- und Ausgangsdaten und -zeiten der Servicenutzer sollten aufgezeichnet werden.
  4. Um Händedesinfektionsmittel und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in geeigneten Orten sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ sollte am Eingang aufbewahrt werden und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  5. Fitnessstudios sollten regelmäßig täglich gereinigt werden. 1/100 verdünntes Bleichmittel (ein halbes kleines Teeglas auf 5 Liter Wasser) sollte zur Reinigung von häufig berührten Oberflächen (wie Türklinken, Telefonhörer, Tischoberflächen, Teile von Sportgeräten, die häufig mit den Händen berührt werden) verwendet werden und Körper) bei der Reinigung von Turnhallen verwendet werden. Die Oberflächen von Kassen, Computertastaturen, Telefonen und anderen Geräten, für die Chlorverbindungen nicht geeignet sind, sollten mit 70%igem Alkohol abgewischt und desinfiziert werden. Zur Reinigung von Böden und Oberflächen sollte feuchtes Wischen/Wischen bevorzugt werden (Aufkehren mit stauberzeugenden Bürsten sollte vermieden werden.) Die allgemeine Reinigung sollte eine Stunde in der Mitte der Arbeitszeit vor dem Einlass des Kunden erfolgen.
  6. Sportliche Aktivität erhöht den Tropfenausstoß und die Geschwindigkeit. Aus diesem Grund sollten Vorkehrungen nach größtmöglichem Abstand getroffen werden, mit einem physischen Abstand von mindestens 2 Metern. Laufband/Fahrrad usw. Die Geräte sollten mindestens 2 Meter voneinander entfernt aufgestellt werden. Um ein Gedränge im Inneren zu verhindern, sollte eine einfache Warnung/Blocker (eine einfache rote Schnur, ein Streifen, ein Safe oder ein blockierendes Material wie ein Plastikponton) an der Außentür angebracht werden, um das Eindringen zu verhindern.
  7. Sportarten, die engen Kontakt und Gruppenübungen erfordern, und Sportarten, die als Team ausgeübt werden, sollten nicht ausgeübt werden.
  8. Dusch-, Umkleide- und Saunabereiche dürfen nicht genutzt werden.
  9. Zeitungen, Zeitschriften usw. sollten nicht zur gemeinsamen Nutzung bestehen.
  10.  Die Umgebung sollte häufig durch Öffnen des Türfensters gelüftet werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Klimageräte und Ventilatoren verwendet werden.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Das Arbeitspersonal sollte über die Übertragungswege und Präventionsmaßnahmen von COVID-19 informiert werden. Alle Mitarbeiter müssen sich an die Masken- und Abstandsregeln halten.
  2. Schüler und Mitarbeiter sollen im Fitnessstudio weiterhin Masken tragen. Sportarten mit hohem Kraftaufwand können ohne Maske ausgeübt werden, da sie das Atmen erschweren können.
  3. Während der Epidemie sollten Indoor-Turnhallen in Wohnheimen in begrenzter Zeit weiterhin mit begrenzten Schülern mit einem Terminsystem arbeiten. Studierende müssen sich an die vereinbarten Termine halten.
  4. Fitnessstudios sollten in ihren Verträgen mit ihren Mitgliedern eine Erläuterung ihrer COVID-19-Richtlinien und Buchungsverfahren aufnehmen.
  5. Wenn am Arbeitsplatz 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt sind, sollte ein für COVID-19-Schutzmaßnahmen verantwortlicher Mitarbeiter zugewiesen werden.
  6. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.

 

HALLENBAD

Vorkehrungen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten gut sichtbar am Eingang aufgehängt werden.
  2. Die Temperatur sollte am Eingang gemessen werden, Besucher und Personal sollten bei verdächtigen Symptomen und Kontakthistorie bei Fragen zu COVID-19 an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.
  3. Gemeinsame Gegenstände sollten nicht verwendet werden, wenn gemeinsame Gegenstände verwendet werden, ist eine Desinfektion nach jedem Benutzer erforderlich, notwendige persönliche Materialien sollten mitgenommen werden, die Arbeitszeiten und Arbeitszeiten des Personals sowie die Ein- und Ausgangsdaten und -zeiten der Servicebenutzer sollten aufgezeichnet werden.
  4. Um Händedesinfektionsmittel/Kölnisches Wasser und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in geeigneten Orten sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ auf dem Das Pedal sollte am Eingang aufbewahrt werden und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  5. Auf den Abstand zwischen Loungesesseln und Sonenbänken ist zu achten.
  6. Reinigung, Desinfektion und routinemäßige Kontrollen des Schwimmbeckens und des Schwimmbeckenwassers sollten gemäß den einschlägigen Gesetzen des Gesundheitsministeriums regelmäßig durchgeführt werden.
  7. Auf häufig berührte Oberflächen (z.B. Wasserhähne, Brausebatterien, Türgriffe, Tischoberflächen, Chaiselongues) sind auf Sauberkeit zu achten.
  8. Ein einfacher Zugang zu Wasser-Flüssigseife, Verfügbarkeit und Kontinuität von Einweg-Papierhandtüchern sollten in der Einrichtung gewährleistet sein.
  9. Reinigungsmethoden, die Aerosole erzeugen können, wie z. B. stauberzeugende Bürsten, Hochdruckwasser-/Chemikalienspritzen, sollten während der Reinigung in der Anlage vermieden werden.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Rettungsschwimmer sollten bei Reanimation und Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Möglichkeit zusätzlich zu einer FFP2/N95-Maske einen Gesichtsschutz tragen.
  2. Alle arbeitenden Mitarbeiter und Besucher müssen gemäß der Vorschrift medizinische Masken tragen.
  3. Wenn am Arbeitsplatz 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt sind, sollte ein für COVID-19-Schutzmaßnahmen verantwortlicher Mitarbeiter zugewiesen werden.
  4. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.

 

MOSCHEE | ANBEUTUNGSTÄTTE

Vorkehrungen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskengebrauch, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Hauptsymptomen von COVID-19) sollten gut sichtbar am Eingang aufgehängt werden .
  2. Um Händedesinfektionsmittel/Kölnisches Wasser und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in der Nähe geeigneter Stellen sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ auf dem Das Pedal sollte am Eingang aufbewahrt werden und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  3. Auf die Sauberkeit häufig berührter Oberflächen ist zu achten.
  4. Klimaanlagen und Lüftungssysteme in Innenräumen sollten nicht betrieben werden, Türen und Fenster sollten offen gehalten werden und für eine natürliche Belüftung gesorgt werden.
  5. Die Markierung sollte auf einem geeigneten Untergrund angebracht werden, 1,5 Meter aus jeder Richtung von den am weitesten entfernten Punkten jedes Gebetsbereichs.
  6. Der Rosenkranz, die Schädeldecke, das Rednerpult usw. im allgemeinen Gebrauch sollten entfernt werden. Der Gebetsteppich sollte personalisiert sein.
  7. An Orten, an denen Waschungen vorgenommen werden, sollten Einweg-Papiertücher verwendet werden. Da sich beim Nasenputzen oder Mundgurgeln Tröpfchen bilden können, sollten sich möglichst wenige Personen im Waschraum aufhalten.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Sie sollten mit einer Maske eintreten und im Inneren eine Maske tragen.
  2. Personen, die zur Moschee kommen, sollten ihre persönlichen Gebetsteppiche mitbringen oder Einweg-Gebetsteppiche sollten von Mufti-Büros bereitgestellt werden.

 

DIENSTLEISTUNGEN FÜR STUDENTEN | PERSONAL

Vorkehrungen bezüglich des Platzes

  1. Fieber, Husten, Schnupfen, Atemnot usw. Wenn Personen mit Symptomen gefunden werden, sollte ihre Temperatur gemessen werden und Personen mit Symptomen und Fieber sollten der Dienst nicht betreten werden.
  2. Die zu befolgenden Regeln bezüglich COVID-19 müssen im Fahrzeug sichtbar aufgehängt werden und es muss sichergestellt werden, dass Fahrer und Passagiere diese Regeln einhalten.
  3. Um einen sozialen Abstand von 1,5 Metern im Fahrzeug einzuhalten, sollte das Servicepersonal in der rechten und linken Reihe an den Fenstern sitzen, beginnend in der hinteren Reihe in der Reihenfolge, in der sie aus den Häusern geholt werden. Nach dem Füllen der Glaskanten sollen die Fahrgäste schräg von hinten nach vorne in den Gängen Platz nehmen.
  4. Die Sitzplätze sollten nummeriert sein und es sollte festgelegt werden, welchen Sitzplatz jede Person in der oben angegebenen Reihenfolge nutzen wird.
  5. Die Umlufttaste der Klimaanlage muss geschlossen sein. Die Fenster der Dienste sollten bei jeder sich bietenden Gelegenheit geöffnet und die Innenluft der Dienste gereinigt werden.
  6. Bei jedem Service sollten häufig berührte Oberflächen nach Beendigung der Tour zuerst mit einem Tuch mit Wasser und Reinigungsmittel abgewischt und dann mit 1/100 verdünnter Bleiche oder 70%igem Alkohol desinfiziert werden.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Es sind Vorkehrungen im Rahmen der Einhaltung der sozialen Distanz beim Ein- und Aussteigen und beim Anstehen zu treffen.
  2. Der Fahrzeugführer und alle Passagiere müssen Masken tragen.

 

KINDERGARTEN

Vorkehrungen bezüglich des Platzes

  1. Plakate zu den im Rahmen von COVID-19 zu treffenden Maßnahmen (Händewaschen, Maskentragen, soziale Distanz, Warnung vor Betreten bei Vorliegen der Hauptsymptome von COVID-19) sollten gut sichtbar am Eingang aufgehängt werden.
  2. Um Händedesinfektionsmittel/Kölnisches Wasser und Masken mit einem Alkoholgehalt von mindestens 70 % am Eingang/in der Nähe geeigneter Stellen sicher zu entsorgen, mindestens eine geschlossene, wenn möglich, einen schwarzen Beutel mit der Aufschrift „Masken- und Handschuhabfälle“ auf dem Das Pedal sollte am Eingang aufbewahrt werden und die Belegung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
  3. Auf die Sauberkeit häufig berührter Oberflächen ist zu achten. Spielzeug, das gereinigt werden muss, sollte in einen Behälter mit Seifenlauge oder mit der Aufschrift „schmutziges Spielzeug“ sortiert und von Kindern ferngehalten werden. Schwer zu reinigendes Spielzeug sollte nicht auf Spielplätzen aufbewahrt werden.
  4. Es sollte hinterfragt werden, ob es jemanden in der Familie gibt, der ähnliche Beschwerden wie eine COVID-19-Erkrankung hat.
  5. Kinder sollten bei der Verwendung von Händedesinfektionsmitteln wegen der Verschluckungsgefahr beaufsichtigt werden.
  6.  In den Klassenzimmern/Gruppenräumen sollten möglichst täglich die gleichen Schüler/Kinder und das gleiche Personal anwesend sein.
  7. Familien sollten möglichst nicht in die Institution einbezogen werden.
  8. Alle Kinder über zwei Jahren sollten nach Möglichkeit eine Maske tragen. Wenn bei Aktivitäten keine Maske getragen werden kann, sollte, je nach Größe der Umgebung, nach Möglichkeit ein physischer Abstand von mindestens 1,5-2 Metern eingehalten werden. Um die Kontamination durch Situationen wie Sprechen, Husten und Niesen zu reduzieren, sollten Kinder nicht von Angesicht zu Angesicht sitzen und die Tische sollten so angeordnet werden, dass sie in dieselbe Richtung zeigen. Betten in Schlafräumen sollten mindestens 2 Meter voneinander entfernt sein.
  9. Klimaanlage und Belüftung im Inneren sollten nicht betrieben werden, Türen und Fenster sollten offen gehalten werden und eine natürliche Belüftung des Innenraums sollte gewährleistet sein.

Maßnahmen bezüglich des Verhaltens von Mitarbeitern | Besuchern

  1. Ein für COVID-19 verantwortlicher Schuladministrator sollte ernannt werden.
  2. Die Kleidung und Masken der Schüler sollten tagsüber nach Bedarf gewechselt werden.
  3. Alle Mitarbeiter sollten Masken tragen und zum Schutz geschult werden.
  4. Kinder sollten im Rahmen der Reinigung und des Schutzes erzogen werden.
  5. In Gemeinschaftsbereichen wie Schlafräumen und Spielplätzen sollten gegebenenfalls Hygienevorschriften eingehalten werden.
  6. Den Schülern sollte beim Händewaschen geholfen werden, und nach der Hilfe sollte wieder für die Händehygiene gesorgt werden.
  7. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Durchfall, Muskelschmerzen usw. Es ist darauf zu achten, dass kein Personal mit Verdacht auf COVID-19-Symptome eingestellt wird. Personal mit solchen Symptomen sollte mit einer medizinischen Maske an die Gesundheitseinrichtung verwiesen werden.

 

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Kampüste Sonbahar

15 November 2024